Bundesrat will Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet weiter ausbauen!
Posted by: admin
on Okt 17, 2011
Tagged in: Abo-Fallen
Die Länder haben am 14.10.2011 die Ausweitung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung beschlossen, der den Schutz der Verbraucher vor Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen im Internet verbessern will. Dies besagt die Stellungnahme der Länderkammer vom gleichen Tag.
Bundesrat will auch Unternehmer in Schutzbereich einbeziehen.
Der Bundesrat forderte, die neuen, im «Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr» vorgesehenen Schutzvorschriften auch auf Unternehmer auszudehnen, da auch diese Opfer unseriöser Geschäftsmodelle - wie Kosten- und Abo-Fallen - sein könnten. Zudem wollen sie im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr neue Informationspflichten für Inkassodienstleister in das Gesetz aufnehmen. Diese sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse über die Berechtigung der Forderungen ziehen kann.
Künftig soll Gesamtpreisangabe vor Bestellung verpflichtend sein.
Um den Schutz der Verbraucher zu verbessern, möchte die Bundesregierung Unternehmer künftig dazu verpflichten, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Ein Vertrag soll nur dann zustandekommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Bundesrat will auch Unternehmer in Schutzbereich einbeziehen.
Der Bundesrat forderte, die neuen, im «Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr» vorgesehenen Schutzvorschriften auch auf Unternehmer auszudehnen, da auch diese Opfer unseriöser Geschäftsmodelle - wie Kosten- und Abo-Fallen - sein könnten. Zudem wollen sie im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr neue Informationspflichten für Inkassodienstleister in das Gesetz aufnehmen. Diese sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse über die Berechtigung der Forderungen ziehen kann.
Künftig soll Gesamtpreisangabe vor Bestellung verpflichtend sein.
Um den Schutz der Verbraucher zu verbessern, möchte die Bundesregierung Unternehmer künftig dazu verpflichten, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Ein Vertrag soll nur dann zustandekommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
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