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on Okt 17, 2011
Die Länder haben am 14.10.2011 die Ausweitung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung beschlossen, der den Schutz der Verbraucher vor Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen im Internet verbessern will. Dies besagt die Stellungnahme der Länderkammer vom gleichen Tag.
Bundesrat will auch Unternehmer in Schutzbereich einbeziehen.
Der Bundesrat forderte, die neuen, im «Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr» vorgesehenen Schutzvorschriften auch auf Unternehmer auszudehnen, da auch diese Opfer unseriöser Geschäftsmodelle - wie Kosten- und Abo-Fallen - sein könnten. Zudem wollen sie im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr neue Informationspflichten für Inkassodienstleister in das Gesetz aufnehmen. Diese sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse über die Berechtigung der Forderungen ziehen kann.
Künftig soll Gesamtpreisangabe vor Bestellung verpflichtend sein.
Um den Schutz der Verbraucher zu verbessern, möchte die Bundesregierung Unternehmer künftig dazu verpflichten, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Ein Vertrag soll nur dann zustandekommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
beck-aktuell
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on Mai 11, 2011
Facebook kommt nicht aus den Schlagzeilen. Im Social Network FACEBOOK hat eine Sicherheitslücke, laut den Experten von Symantec, jahrelang den Missbrauch von persönlichen Daten der User des Netzwerkes möglich gemacht.
Persönliche Daten, Chatverläufe und auch Fotos von Facebook-Usern hätten über Jahre hinweg nicht befugten Dritten offen gestanden, wurde in einem Blog des US-Sicherheitsunternehmens Symantec geschrieben. Auch wäre es möglich, dass Dritte im Namen von registrierten Usern E-Mails verschickt hätten. "Über die Jahre hinweg dürften abertausende Anwendungen unbeabsichtigt Zugangsmöglichkeiten für Dritte geschaffen haben", verlautbarte Symantec. Das weltgrößte soziale Netzwerk wurde über die Sicherheitslücke informiert und habe das Leck bestätigt. Es wurde damit begonnen, die im April entdeckte Sicherheitslücke zu schließen.
Durch Facebook wurde zwar erklärt, das eine interne Untersuchung keinen Datenmissbrauch festgestellt hat. Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass persönliche Daten und Informationen unbefugt von Dritten genutzt worden wären. Auch gäbe es zusätzlich für Werbekunden vertraglich vorgegebene Grundlagen, die die Benutzung solcher Daten verbieten würden, erörterte die Sprecherin von Facebook, Malorie Lucich. Inzwischen seien die von Symantec ermittelten API Programmierschnittstellen auch entfernt worden.
In der von Mark Zuckerberg 2004 gegründeten Facebook Plattform sind heute über 500 Millionen User registriert. Mit Google und Yahoo steht Facebook in einem harten Wettkampf um User und Werbekunden.
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on Mai 02, 2011
Eine Studie, erstellt von Freedom House, zeigt interessante Einblicke. Freies Internet ist keine Selbstverständlichkeit in vielen Ländern dieser Welt. Vielmehr gibt es auch in den Ländern, in denen das Netz als "frei" gilt, werden immer wieder Angriffe auf das Netz durchgeführt. Nach der Studie von Freedom House in der Deutschland Platz 3 belegt. Nach den USA, die es mit knappen Abstand vor Deutschland auf Platz 2 geschafft haben, sowie Estland auf Platz 1.
Freedom House hat in mehr als 37 Ländern dieser Welt analysiert, in welchem Rahmen das Internet frei von Zugangsbeschränkungen für die Bevölkerung ist. Die Ergebnisse waren leider nicht überraschend, da sich bei vielen bekannten Nationen nur wenig verändert hat. Trotzdem sind die Ergebnisse interessant, denn sie stellen einen wichtigen Indikator für die freie Kommunikation dar.
Nach den Angaben der Studie, sind Seiten wie YouTube, Facebook, Twitter oder Blog-Hoster, in Deutschland frei erreichbar. Kritisch werden die großen Mobilfunkanbieter betrachtet, da diese in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, dass der jeweilige Internetanschluß für Dienste wie Voice over IP (VoIP) oder Instant Messaging Dienste verwendet wird. Laut der Studie wird hier von den Anbietern ein Ausfall an Einnahmen befürchtet. Zwar wird dieses Regelwerk nicht immer angewendet, aber es ist dennoch rechtlich äußerst umstritten.
Im Hinblick auf die freie Meinungsäußerung wird in der Studie sogar das Landgericht Hamburg erwähnt. In der englischsprachige Studie wird explizit der Begriff "Störerhaftung" kritisiert. Direkt bezieht sich die Studie auf ein Urteil des LG Hamburg aus dem Jahr 2009, durch das die Konstellation um den Begriff der Störerhaftung explizit und bedenklich erweitert wurde.
Download der kompletten Studie hier (5,8mb). Insbesondere die Sammlung an Informationen dürfte informierend sein, wann gegen das "freies Internet" oder die uneingeschränkte Kommunikation, auf zumindest nachdenkliche Weise in Deutschland verstoßen wurde.