Nachdem es für längere Zeit keine derartigen Vorkommnisse gab, wurden nun wieder zwei Computerspiele in Deutschland verboten. Es handelt sich um die internationalen Versionen von "Left 4 Dead 2" sowie "Wolfenstein".
Die beiden Spiele, die nun beschlagnahmt werden sollen, bringen die Anzahl der in Deutschland aufgrund von expliziter Gewaltdarstellung verbotenen Games auf insgesamt 11. Zugrunde liegt der §131 StGb, der die sogenannte "Gewaltverherrlichung" verbietet. Dieser Paragraph wird normalerweise nur zurückhaltend angewendet.
Die beiden Spiele, die nun beschlagnahmt werden sollen, bringen die Anzahl der in Deutschland aufgrund von expliziter Gewaltdarstellung verbotenen Games auf insgesamt 11. Zugrunde liegt der §131 StGb, der die sogenannte "Gewaltverherrlichung" verbietet. Dieser Paragraph wird normalerweise nur zurückhaltend angewendet.
Bei Left 4 Dead 2, dessen Vorgänger bereits auf dem Index landete, wird kritisiert, dass "Gewalt- und Tötungshandlungen gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen das mediale Geschehen insgesamt" prägen. In einer Spielzeit von über einer Stunde, so heißt es im Gerichtsbeschluss, könne es vorkommen, dass vierstellige Zahlen von Gegnern getötet werden. Gewalthandlungen, insbesondere "Mord- und Metzelszenen", würden "selbstzweckhaft und detailliert dargestellt". Zudem ist in der Urteilsbegründung von "zahlreichen drastischen Gewaltdarstellungen" die Rede. Zudem gebe es keine Möglichkeit, das Spielziel auch mit keiner oder weniger Gewalt zu erreichen. Entsprechend fällt das Fazit aus: "Das Spiel enthält mit seinen Tötungsszenarien, dem Abtrennen von Armen und Beinen sowie unter Beschuss zerfetzenden Köpfen omnipräsente und brutalste Gewaltdarstellungen. Jede Einzeltat wird bereits durch die Quantität der Darstellungen bagatellisiert und damit verharmlost. Die im Spiel präsentierten Gewaltszenen lassen sowohl im Hinblick auf ihre Intensität als auch ihren Umfang ein extrem hohes Maß an menschenverachtender Geisteshaltung erkennen."
Bei Wolfenstein war allerdings nicht allein die Gewaltdarstellung Stein des Anstoßes. Hier wurde von den Richtern auch die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (Nazi-Symbolik) kritisiert. Diese ist in Deutschland zwar in Filmen erlaubt, nicht aber in Computerspielen. Dies wird meist mit der beim Spielen angeblich gegebenen größeren Identifikation begründet.
Quelle: Stigma Videospiele
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