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on Mai 11, 2010
Welche Gefahren ein Tweet mit sich bringt, musste ein Twitter-User im Januar dieses Jahres erfahren. Er hatte eine Bombendrohung getwittert. Was als Scherz gedacht war, sorgte für einen Großeinsatz der Polizei.
Der 6. Januar 2010 wird Paul Chambers sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben. An diesem Tag hörte der junge Mann den Wetterbericht für Großbritannien. Als die Schließung des Robin Hood Airports gemeldet wurde, war er frustriert. Schließlich wollte er wenige Tage später genau diesen Airport benutzen, um zu seiner Freundin zu gelangen. Er veröffentlichte daraufhin einen folgenschweren Tweet: "Robin Hood Airport wurde geschlossen. Ihr habt eine Woche um das wieder in Ordnung zu bringen, oder ich sprenge den Airport in die Luft!!" Wie Chambers später erklärte, sei der Tweet nur scherzhaft gemeint gewesen. Für die Polizei spielte dies jedoch kaum eine Rolle. Es folgte ein großer Polizeieinsatz, die Ermittlungen liefen auf Hochtouren. Am 13. Januar nahm man ihn fest. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass von ihm keine Gefahr ausging.
Seine Mitteilung hatte jedoch zu Beunruhigungen geführt. Obwohl Chambers wenig später wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, folgte die Anklage. Der Fall wurde nun in Großbritannien verhandelt. Dem Beklagten wurde vorgeworfen, dass seine Mitteilung die öffentliche Ordnung gestört und gefährdet habe. Die Verhandlung lief zügig ab. Chambers wurde für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 1.000 Britischen Pfund (ca. 1.200 Euro) verurteilt.
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on Apr 21, 2010
Wer bei Twitter auf rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann dafür eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten. Das Landgericht Frankfurt hat dies jetzt im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bestätigt.
Im vorliegenden Fall hatte jemand per Twitter einen Link auf eine fremde Webseite gesetzt. Dort wurden Äußerungen getätigt, die einem Unternehmen überhaupt nicht gefallen hat. Die Firma beantragte folglich beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung, um dem Microblogger weitere Links auf diese Website zu untersagen. Das Landgericht folgte gestern dem Antrag. Die Antragsteller gaben im Rahmen einer Erklärung an, dass sich ihrer Meinung nach Personen Inhalte zueigen machen, die darauf aktiv verlinken. Von daher sehen sie den Microblogger klar in der Haftung.
Grundsätzlich sind Abmahnungen oder gar einstweilige Verfügungen wegen Links auf (angeblich) rechtswidrige Inhalte nichts Neues. Neu dabei ist, dass ein erstes deutsches Gericht die Linkhaftung auch auf Twitter ausgedehnt hat. Gleiches dürfte auch für Links von identi.ca, Facebook & Co. gelten. Dennoch ist dies für Nutzer von Sozialen Netzwerken und Mikrobloggingdiensten nur ein erstes Signal und nicht mit einem Urteil gleich zu setzen. Nur in dem Fall, wenn der Angeklagte Widerspruch einlegen sollte, wird tatsächlich vor Gericht verhandelt, ob man ihn für seine Tweets haftbar machen kann. Es bleibt abzuwarten, ob er dieses Kostenrisko eingehen möchte.
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on Apr 13, 2010
Der Mikroblogging-Dienst Twitter steigt in die Werbeplatz-Vermarktung ein. Werbewillige Unternehmen können so genannte promoted Tweets ("geförderte Kurznachrichten") mit Suchbegriffen verknüpfen. Wenn ein Nutzer auf Twitter.com eine Suche mit diesen Begriffen startet, werden die promoted Tweets an oberster Stelle der Ergebnisliste gezeigt. Als erste Werbepartner hat Twitter die Unternehmen Best Buy, Bravo, Red Bull, Sony Pictures, Starbucks und Virgin America gewonnen, geht aus einem Eintrag im Twitter-Weblog hervor.
Eine Fallstudie: Optimierung der Geschäftsprozesse der Paul Hartmann AG mit Tibco Produkten
In dieser Fallstudie wird die Integration von Tibco Produkten in die Geschäftsprozesse des deutschen Unternehmens Paul Hartmann AG veranschaulicht. Wie Sie Ihre IT-Infrastruktur in Bezug auf Kosten, Effizienz und Effektivität optimieren können
Der Report zeigt, wie EMC von Energieeffizienzlösungen profitiert, die aus modernsten Produkten, Tools und Services zur Optimierung der Energieeffizienz des Rechenzentrums bestehen.
Report und Fallstudien: Optimierung des mobilen WAN
Das vorliegende Whitepaper zum Thema "Mobile WAN Optimierung" führt in die Welt der externen Arbeitsplätze ein und zeigt eine gängige Problematik auf.
Twitter versichert, in Ergebnislisten werde nicht mehr als einer dieser Werbetweets eingeblendet. Die promoted Tweets unterschieden sich nicht von allen anderen herkömmlichen Tweets. Sie würden von den Werbepartnern ausgesendet und erschienen in der "Timeline" eines Nutzers, der diesem Unternehmen folgt. Allerdings werden promoted Tweets als solche klar gekennzeichnet. Auch müssten sie hohe Hürden überwinden, heißt es in dem Weblogeintrag. Wenn Nutzer solche Kurzbotschaften nicht weiterreichen, nicht auf sie antworten oder nicht favorisieren, würden sie nicht mehr "gefördert".
Der Mikroblogging-Dienst will zunächst Erfahrungen mit dem Werbesystem sammeln und es später möglicherweise ausbauen. Dann sollen promoted Tweets auch auf Twitter-Clients und andere Nutzer der Schnittstelle ausgeschickt werden. Es könne auch passieren, dass diese Werbe-Tweets in die Timeline der Nutzer geschoben werden.
(anw)