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Alle Gewalt geht vom Volke aus - oder auch von Polizisten?

Dienstag, den 04. Mai 2010 um 11:13 Uhr Administrator
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In Berlin-Kreuzberg wurde am 1.5. ein Polizist bei einem gewalttätigen Übergriff auf eine friedliche Person gefilmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beamten. Der Polizist hat sich kürzlich seinen Vorgesetzten offenbart.

Die Polizei ist das Exekutivorgan eines Staates, ihre Aufgaben sind die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Verkehrsüberwachung und Strafverfolgung. Sie führt das staatliche Gewaltmonopol aus, das ihr die Anwendung unmittelbarer Gewalt innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen erlaubt. Bei der gestrigen Demonstration anlässlich des Maifeiertages in Berlin-Kreuzberg ist diese Grenze erneut durch einen Polizeibeamten überschritten worden. Ein privates Handyvideo dokumentiert, wie ein Polizist einer am Boden liegen Demonstrantin direkt ins Gesicht tritt. -siehe Video-

Wie aus dem 35 Sekunden langen Video deutlich hervorgeht, fliegen keine Flaschen oder Steine am unmittelbaren Ort des Geschehens. Die Menge der Demonstranten steht nur auf dem Spreewaldplatz, zu hören ist der Bass elektronischer Musik. Plötzlich setzt sich die Menge in Bewegung als die Polizisten sie scheinbar auseinanderzutreiben versucht. Dann wird eine Frau im schwarzen Kapuzenpullover, die vorher am Straßenrand stand, umgerissen. Die Polizisten laufen um sie herum, einer stolpert über sie, läuft aber weiter. Doch der Beamte, der direkt hinter dem Stolpernden auf die Frau zukommt, macht keinen Versuch, sie zu umgehen, während sie auf dem Pflaster liegt. Deutlich erkennbar holt er aus und tritt ihr mit dem Stiefel ins Gesicht. Als sich der Polizeiansturm lichtet, ziehen weitere Demonstranten das Opfer vom Boden weg.

Gegen etwa 2:00Uhr des heutigen Tages erklärt der Polizeisprecher Frank Millert der taz-Redaktion in Berlin, gegen den Polizisten seien Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet worden.

In den nächsten Wochen und Monaten wird sich zeigen, ob sich dieses Ermittlungsverfahren erfolgreicher gestaltet als das zum Polizeiübergriff bei einer Demonstration in Hamburg . Ob der betreffende Beamte hingegen strafrechtlich und disziplinarisch belangt wird, wie es das Polizei- bzw. Beamtengesetz für solche Fälle vorsieht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Quelle: taz

Update:
Die dpa meldete, der verantwortliche Polizeiobermeister soll sich nun gestellt haben. Auch auf den Aufnahmen der Polizei sollen die Gewalttaten eindeutig zu erkennen sein. Die Berliner Polizei hatte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt eingeleitet. Der Mann wird bis zum Ende der Ermittlungen nicht in seiner Einheit eingesetzt, hieß es. Vom Opfer des Angriffes fehlt bisher jede Spur.


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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. Mai 2010 um 15:00 Uhr

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